Klasse B/BE
PKW bis 3,5 Tonnen / PKW mit Anhänger

Welche Fahrzeuge darf ich mit der Fahrerlaubnisklasse B/BE fahren?

 

» Klasse B

Mit der Klasse B dürfen Sie

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz fahren und ...

 

  • Anhänger bis 750 kg zG ziehen
  • Anhänger über 750 kg zG, wenn die Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5 t

 


Mit dem Erhalt der Klasse B erhalten Sie automatisch die Fahrerlaubnisklassen M, L & S.

» Klasse BE:

Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:

 

Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,

 

Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.

 


Die Klasse BE kann nur erworben werden, wenn die Klasse B erfolgreich bestanden wurde.



BF 17 - begleitetes Fahren ab 17


Nach den Pilotprojekten in vereinzelten Bundesländern ist das begleitete Fahren ab 17 seit Januar 2011 bundesweit gesetzlich verankert.

Voraussetzungen zur Teilnahme:

  • Mindestalter 17 (Beginn der Ausbildung ab 16.5 Jahren)
  • Schriftliche Zustimmung aller Erziehungsberechtigten zur Teilnahme am begleiteten Fahren und Zustimmung zu den Begleitpersonen.



Voraussetzungen der Begleitpersonen:

Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • mindestens seit 5 Jahren (ununterbrochen) im Besitz der Fahrerlaubnis B
    (alte Klasse 3)
  • nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung
  • darf nicht begleiten, wenn die Grenzwerte (0,25 mg/l bzw. 0,5 Promille) im Hinblick auf Alkoholgenuss überschritten bzw. wenn die begleitende Person unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln steht

Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht limitiert.


Aufgaben der Begleiter:

  • der Führerschein muss mitgeführt werden
  • die Begleiter sind nicht Fahrzeugführer sondern Beifahrer
  • sie sind nicht "Ausbilder" oder "Hilfsfahrlehrer" sondern Ansprechpartner und Helfer in schwierigen Situationen
  • sie akzeptieren den Fahrer als verantwortlichen Fahrzeugführer
  • sie beraten, geben Tipps und Hinweise zum Erlernen einer sicheren Fahrweise
  • sie sind Kommunikationspartner für den Fahrer während der Fahrt und danach
  • sie beraten den Fahrer bezüglich sinnvoller Strecken
  • sie üben mäßigenden Einfluss auf den Fahrer in Belastungs- und Konfliktsituationen aus
  • sie vermitteln Sicherheit
Wie hoch ist das Mindestalter?


Klasse B/BE

18 Jahre bzw. 17 Jahre (BF 17)

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Mindestalter abgelegt werden.

 

Wie oft muss ich zum theoretischen Unterricht? Wie viele Pflichtstunden gibt es?


» Klasse B:


Theorie:


  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff


Sollten Sie im Vorfeld bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein (z.B. Klasse A1), brauchen Sie nur

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff


Praxis:

Im Rahmen einer Grundausbildung erhalten Sie Übungsstunden/Fahrstunden – die Anzahl dieser Übungsstunden ist abhängig von Ihren Fähigkeiten und dem Lernfortschritt, den Sie erzielen.

Zusätzlich sind 12 Sonderfahrten gesetzlich vorgeschrieben, bestehend aus:

  • 5  Fahrstunden Überland
  • 4  Fahrstunden Autobahn
  • 3  Fahrstunden bei Dunkelheit


» Klasse BE:

Theorie:

Keine theoretische Ausbildung.


Praxis:

Zusätzlich zu einer Grundausbildung sieht der Gesetzgeber folgende Sonderfahrten vor:

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunde Autobahn
  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit


Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?


Benötigt werden für

Klasse B/BE

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde im Original
Ist es möglich die theoretische Prüfung in einer anderen Sprache abzulegen?


Ja, das Lehrmaterial ist in folgenden Fremdsprachen erhältlich:

Englisch · Französisch · Griechisch · Italienisch · Polnisch · Portugiesisch · Rumänisch · Russisch · Serbokroatisch · Spanisch · Türkisch