Klasse L/T
Traktoren, Stapler, selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Welche Fahrzeuge darf ich mit der Fahrerlaubnisklasse L und T fahren?

 

» Klasse L

 

Traktor bis 32 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann Betriebsgeschwindigkeit max. 25 km/h)

 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger

 

Stapler bis 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger

 


» Klasse T

 

Traktor über 32 km/h bis 60 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger

 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger

 


Mit dem Erwerb der Klasse T erhalten Sie automatisch die Klassen L, M und S



Wie hoch ist das Mindestalter?


Klasse L

16 Jahre

Klasse T

16 Jahre

Hinweis: Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Mindestalter abgelegt werden.


Wie oft muss ich zum theoretischen Unterricht? Wie viele Pflichtstunden gibt es?


» Klasse L


Theorie:


Bei Ersterwerb:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff


Bei Erweiterung:

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff


Praxis:

In Klasse L ist keine Fahrausbildung vorgeschrieben, es wird nur die theoretische Prüfung verlangt.


» Klasse T


Theorie:

Bei Ersterwerb:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 6 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff


Bei Erweiterung:

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 6 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff



Praxis:

Vorgesehen ist eine Grundausbildung ohne besondere Ausbildungsfahrten. Eine Fahrprüfung findet statt.


Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?


Benötigt werden für


Klasse
L und T

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde im Original
Ist es möglich die theoretische Prüfung in einer anderen Sprache abzulegen?


Für die Prüfung des Grundstoffes stehen Übersetzugen in folgenden Sprachen zur Verfügung:

Englisch · Französisch · Griechisch · Italienisch · Polnisch · Portugiesisch · Rumänisch · Russisch · Serbokroatisch · Spanisch · Türkisch