Klasse A/A1/M und Mofa
Motorrad, Roller, Mofa

Welche Fahrzeuge darf ich mit der Fahrerlaubnisklasse A/A1/M und der Mofa-Prüfbescheinigung fahren?

 

» Klasse A unbeschränkt

 

Krafträder mit mehr als 50 cm³ oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

 


» Klasse A beschränkt

 

Krafträder mit mehr als 50 cm³ oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Diese dürfen eine maximale Leistung von 25 kW nicht überschreiten. Die Beschränkung entfällt nach zwei Jahren.

 


» Klasse A1

 

Krafträder mit mehr als als 50 cm³ jedoch maximal 125 cm³, welche eine maximale Leistung von 11 kW nicht überschreiten. Bei unter 18jährigen beträgt die maximale Geschwindigkeit 80 km/h.

 


» Klasse M (Roller)

 

Zweirädrige Kleinkrafträder - umgangssprachlich Roller genannt - (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor.

 


» Mofa

Maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum


 

 


Wie hoch ist das Mindestalter?


» Klasse A unbeschränkt


25 Jahre


» Klasse A beschränkt

18 Jahre


» Klasse A1 und M


16 Jahre


» Mofa

15 Jahre


Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung (Mofa ausgenommen) frühestens einen Monat vor dem Mindestalter abgelegt werden.


Wie oft muss ich zum theoretischen Unterricht? Wie viele Pflichtstunden gibt es?



Theorie:

» Klasse A unbeschränkt / A beschränkt / A1

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff


Sollten Sie im Vorfeld bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein, brauchen Sie nur

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff



» Klasse M

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff


Sollten Sie im Vorfeld bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein, brauchen Sie nur

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff


» Mofa

  • 6 Doppelstunden


Praxis:

Im Rahmen einer Grundausbildung erhalten Sie Übungsstunden/Fahrstunden – die Anzahl dieser Übungsstunden ist abhängig von Ihren Fähigkeiten und dem Lernfortschritt, den Sie erzielen.


» Klasse A unbeschränkt, A beschränkt, A1


Ohne Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse sind nachfolgende besondere Ausbildungsfahrten zu absolvieren:

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit


Bei der Fahrerlaubnisklasse A unbeschränkt/beschränkt und dem Vorbesitz von A1 sind folgende Sonderfahrten gesetzlich vorgeschrieben:

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit


» Klasse M

Teilnahme an einer Grundausbildung – die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren Fähigkeiten und Ihrem individuellen Lernfortschritt.

» Mofa

90 Minuten Grundausbildung ohne weitere gesetzliche Vorschriften. Eine fahrpraktische Prüfung findet NICHT statt.


Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?


Benötigt werden für

» Klassen A unbeschränkt / beschränkt, A1 und M:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde im Original



» Mofa:

  • Biometrisches Passbild
Ist es möglich die theoretische Prüfung in einer anderen Sprache abzulegen?


Für die Prüfung des Grundstoffes stehen Übersetzugen in folgenden Sprachen zur Verfügung:

Englisch · Französisch · Griechisch · Italienisch · Polnisch · Portugiesisch · Rumänisch · Russisch · Serbokroatisch · Spanisch · Türkisch