Klasse A/A1/M und Mofa
Motorrad, Roller, Mofa
» Klasse A unbeschränkt
Krafträder mit mehr als 50 cm³ oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
» Klasse A beschränkt
Krafträder mit mehr als 50 cm³ oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Diese dürfen eine maximale Leistung von 25 kW nicht überschreiten. Die Beschränkung entfällt nach zwei Jahren.
» Klasse A1
Krafträder mit mehr als als 50 cm³ jedoch maximal 125 cm³, welche eine maximale Leistung von 11 kW nicht überschreiten. Bei unter 18jährigen beträgt die maximale Geschwindigkeit 80 km/h.
» Klasse M (Roller)
Zweirädrige Kleinkrafträder - umgangssprachlich Roller genannt - (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor.
» Mofa
Maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum
» Klasse A unbeschränkt
25 Jahre
» Klasse A beschränkt
18 Jahre
» Klasse A1 und M
16 Jahre
» Mofa
15 Jahre
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung (Mofa ausgenommen) frühestens einen Monat vor dem Mindestalter abgelegt werden.
Theorie:
» Klasse A unbeschränkt / A beschränkt / A1
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Sollten Sie im Vorfeld bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein, brauchen Sie nur
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
» Klasse M
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Sollten Sie im Vorfeld bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein, brauchen Sie nur
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
» Mofa
- 6 Doppelstunden
Praxis:
Im Rahmen einer Grundausbildung erhalten Sie Übungsstunden/Fahrstunden – die Anzahl dieser Übungsstunden ist abhängig von Ihren Fähigkeiten und dem Lernfortschritt, den Sie erzielen.
» Klasse A unbeschränkt, A beschränkt, A1
Ohne Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse sind nachfolgende besondere Ausbildungsfahrten zu absolvieren:
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Bei der Fahrerlaubnisklasse A unbeschränkt/beschränkt und dem Vorbesitz von A1 sind folgende Sonderfahrten gesetzlich vorgeschrieben:
- 3 Fahrstunden Überland
- 2 Fahrstunden Autobahn
- 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
» Klasse M
Teilnahme an einer Grundausbildung – die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren Fähigkeiten und Ihrem individuellen Lernfortschritt.
» Mofa
90 Minuten Grundausbildung ohne weitere gesetzliche Vorschriften. Eine fahrpraktische Prüfung findet NICHT statt.
Benötigt werden für
» Klassen A unbeschränkt / beschränkt, A1 und M:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde im Original
» Mofa:
- Biometrisches Passbild
Für die Prüfung des Grundstoffes stehen Übersetzugen in folgenden Sprachen zur Verfügung:
Englisch · Französisch · Griechisch · Italienisch · Polnisch · Portugiesisch · Rumänisch · Russisch · Serbokroatisch · Spanisch · Türkisch







